AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
INDOORPLAY Eckhard Bergmann e. K.

1. Allgemeines

  1. Für sämtliche Geschäfte gelten unsere nachstehenden Bedingungen. Einer Gegenbestätigung des Bestellers mit abweichenden Bedingungen wird hiermit widersprochen.
  2. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Für den Vertragsinhalt ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder in deren Ermangelung unser Angebot maßgebend.

2. Preise

Unsere Preise verstehen sich für Lieferungen ab Werk ausschließlich Kosten für Versand und Verpackung zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

3. Bestellung

Mit der Bestellung an INDOORPLAY akzeptiert der Kunde uneingeschränkt die INDOORPLAY-Geschäftsbedingungen.

4. Lieferzeit

  1. Die genannten Lieferzeiten gelten als annähernd im Rahmen der gegebenen Fertigungsmöglichkeiten und sind unverbindlich.
  2. Im Falle höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder bei sonstigen Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. In diesem Falle sind wir wahlweise berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Die genannten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie bei unseren Zulieferern eintreten oder während eines bereits eingetretenen Verzuges entstehen.
  3. Schadensersatzansprüche des Bestellers oder durch Dritte sind ausgeschlossen.

5. Gefahrübergang

  1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Besteller über. Etwaige Transportschäden oder Verlust hat der Besteller den Transportorganen gegenüber geltend zu machen.
  2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

6. Garantie/Gewährleistung

  1. Rügen, die sichtbare Mängel betreffen, sind sofort nach Empfang der Ware telefonisch mit nachfolgender schriftliche Bestätigung innerhalb von drei Tagen an uns zu richten, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Nach dem bestimmungsgemäßen Einsatz der Ware sind Rügen, auch wenn Sie sichtbare Mängel betreffen, ausgeschlossen.
  2. Ware, die innerhalb der Gewährleistungszeit nachweislich infolge eines vor Gefahrübergang liegenden Umstandes unbrauchbar wird oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde, ist nach unserer Wahl unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der gelieferten Ware entstanden sind, bestehen nicht.
  3. Bei Hörfehlern von telefonischen Anweisungen oder Aufträgen haftet der Besteller.
  4. Der Anbieter leistet unbeschadet der Bestimmungen der Abs.1 und.2. auf Material und Herstellung der Liefergegenstände für einen Zeitraum von einem Jahr nach Auslieferung der Liefergegenstände an den Abnehmer Garantie.
  5. Alle Ansprüche auf Garantie erlöschen, wenn der Anwender den Liefergegenstand unsachgemäß oder nachlässig benutzt oder wenn der Anwender den Liefergegenstand nicht gemäß den Angaben in der durch den Anbieter (bei Lieferung oder sonst) übermittelten Anleitung verwendet.
  6. Alle Ansprüche aus Garantie erlöschen weiterhin, wenn Schäden infolge normalen Verschleißes, infolge Beteiligung Dritter, die von dem Anbieter mit Aufbau, Wartung oder Reparatur beauftragt wurden, oder infolge jeder Art von störendem Umgang mit den Gegenstand durch Dritte auftreten.
  7. Die durch den Anbieter auf einen nicht (vollständig) durch den Anbieter hergestellten Liefergegenstand gewährte Garantie ist in jedem Fall begrenzt auf die Garantie, die dem Anbieter durch die betreffenden Fremdhersteller gewährt wird.
  8. Alle Ansprüche des Abnehmers auf Garantie erlöschen, wenn der Abnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Anbieter nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
  9. Wenn der Anbieter für die Gewährung von Garantieansprüchen gegenüber dem Kunden verantwortlich ist, hat der Anbieter die Wahl, den Schaden entweder zu reparieren oder dem Anwender eine Gutschrift in Höhe (eines Teils) des Preises, der in angemessener Weise dem Schaden entspricht, zu gewähren. Dies gilt unbeschadet aller anderen Rechte des Anbieters.
  10. Garantieansprüche gelten immer ab Werk am Standort des Anbieters oder des Fremdanbieters.Im Fall von Garantieansprüchen durch den Abnehmer hat der Abnehmer selbst sicherzustellen, dass der betroffene Liefergegenstand zum Standort des Anbieters oder des Fremdanbieters geliefert und dort wieder abgeholt wird. Alle Versandkosten gehen zu Lasten des Abnehmers.

7. Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Rechnungen sind zahlbar mit 50% bei Auftragsbestätigung und 50% bei Fertigstellung, vor Versand ohne Abzug. Skonto Abzug ist unzulässig.
  2. Eine Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.

8. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Das Gleiche gilt, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
  2. Der Besteller darf die gelieferte Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Er hat sich das Eigentum an der Ware gegenüber seinem Abnehmer vorzubehalten, bis dieser den Kaufpreis vollständig gezahlt hat.
  3. Der Besteller darf die Ware weder verpfänden noch sicherungsübereignen.

9. Urheber- und Lizenzschutzrechte

Wird ein Auftrag erteilt, der ganz oder teilweise Schutzrechte irgendeiner Art berührt, gehen wir davon aus, dass der Besteller im Besitz der Nutzungsrechte ist. Der Besteller hat uns von jeglichen Ansprüchen Dritter freizuhalten.

Von uns hergestellte Produkte werden unter Umständen für eigene Werbung in Prospekten, auf Fotos und in Videos abgebildet. Wenn dies vom Besteller nicht schriftlich untersagt wird, wird sein Einverständnis vorausgesetzt.

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgtem wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist ausschließlich der Sitz unserer Firma.

Stand: 01.07.2019

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